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Unsere AGB

Allgemeine Geschäfts Bedingungen/Vertragsgrundlagen

§ 1

Vertragsgegenstand

 

(1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die zeitweise Betreuung bzw. Unterbringung des Hundes durch die Betreuungsstelle entsprechend der konkreten, nachfolgenden Ausgestaltung gemäß der erfolgten Buchung durch den Tierhalter.

(2) Folgende Ausgestaltung der Betreuung wird seitens der Betreuungsstelle erbracht:

â—‹ Mehrtägige Betreuung des Hundes bei der Betreuungsstelle

â—‹ Stundenweise Betreuung des Hundes bei der Betreuungsstelle

â—‹ Stundenweise Betreuung im privaten Umfeld des Tierhalters

â—‹ Gassigehen mit dem Hund

(3) Die Betreuungsleistung umfasst neben der Gewährung von ausreichendem Auslauf auch die Gabe von Futter und Medikamenten, soweit dies zwischen den Parteien vereinbart wurde.

(4) Sofern eine Betreuung des Hundes bei der Betreuungsstelle vereinbart ist, bestätigt der Tierhalter, das Betriebsgrundstück samt Einzäunung vor Vertragsabschluss besichtigt zu haben und erkennt den Zustand als vertragsgemäß an.

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  1. Dem Tierhalter ist bekannt, dass der Hund bei der Betreuungsstelle grundsätzlich unangeleint in Gruppenhaltung und nicht in Einzelzwinger betreut wird.

    Was auch ein erhöhtes Verletzungsrisiko mit sich bringt.

 

§ 2

Laufzeit

Die Vereinbarung gilt für den seitens des Tierhalters gebuchten und von der Betreuungsstelle bestätigten Zeitraum.

 

§ 3

Vergütung, Anzahlung

(1) Für die tageweise Unterbringung bei der Betreuungsstelle wird eine Gebühr in Höhe von ________________ pro Tag fällig.

(2) Bei einer Betreuung des Hundes im privaten Umfeld des Tierhalters beträgt der Stundenssatz _____________________.

(3) Für den reinen Gassigeh-Service wird eine Gebühr in Höhe von stündlich ______________________ geschuldet.

(4) Die fällige Gebühr berechnet sich anhand der gebuchten Betreuungsvarianten und des vereinbarten Betreuungszeitraumes.

(5) Bei mehrtägiger Betreuung des Hundes in der Betreuungsstelle wird eine Anzahlung in Höhe des hälftigen Betrages, welcher sich für die Aufenthaltsdauer insgesamt errechnet, fällig. Der Betreuungsplatz gilt erst dann als reserviert, wenn die Anzahlung geleistet wurde.

 

§ 4

Stornierung

(1) Der Tierhalter kann die Buchung bis acht Tage vor Vertragsbeginn kostenfrei stornieren.

(2) Wird die Buchung bis zwei Tage vor Beginn der Vertragslaufzeit storniert, werden Stornierungskosten in Höhe der hälftigen Vergütung fällig.

(3) Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Vertragsbeginn ist der vollständige Vergütungsbetrag vom Tierhalter zu entrichten.

(4) Die Stornierung hat schriftlich gegenüber der Betreuungsstelle zu erfolgen.

 

§ 5

Pflichten des Tierhalters

(1) Bei einer Unterbingung bei der Betreuungsstelle hat der Tierhalter Decken, Futter (Beschriftet) und etwaige Medikamente in ausreichender Menge zur Verfügung mitzubringen.

(2) Bei einer Betreuung im privaten Umfeld des Tierhalters sind ebenfalls Futter und Medikamente zur Verabreichung durch die Betreuungsstelle bereit zu halten.

(3) Der Hund ist bei der Betretung des Betriebsgeländes anzuleinen. Eine Betretung hat nur nach entsprechender Aufforderung zu erfolgen.

(3) Der Tierhalter ist verpflichtet, den Hund zum vereinbarten Zeitraum bei der Betreuungsstelle abzuholen.

(4) Der Tierhalter verpflichtet sich, die Betreuungsstelle umgehend über wesentliche, seine Person oder den Hund betreffende Änderungen nach Vertragsschluss zu informieren.

 

§ 6

Notfallbehandlung

(1) Die Betreuungsstelle ist berechtigt, den Hund in Notfallsituationen bzw. bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen bei einem Tierarzt ihrer Wahl im Namen und auf Rechnung des Tierhalters behandeln zu lassen.

(2) Der Tierhalter hat für die Kosten, welche durch die Erkrankung des Hundes entstehen, aufzukommen (Fahrtkosten zum Tierarzt, Medikamente, Betreuungsmehrbedarf).

 

§ 7

Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Betreuungsstelle berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen. Der Tierhalter ist dann zur sofortigen Abholung des Hundes bei der Betreuungsstelle verpflichtet.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

â—‹ sich der Hund aggressiv gegenüber Menschen oder Artgenossen zeigt,

â—‹ der Hund während der Vertragsdauer erkrankt und dadurch eine Haltung in der Gruppe

nicht mehr möglich ist,

â—‹ der Hund ein ausgeprägtes Sexualverhalten zeigt.

 

§ 8

Verspätete Abholung

Wird der Hund vom Tierhalter nicht zum vereinbarten Zeitraum bei der Hundebetreuung abgeholt, fällt für jeden weiteren Tag eine Gebühr in Höhe von ________________ an.

Die Hundebetreuung ist berechtigt den Hund in ein Tierheim zu verbringen, sollte sich der Tierhalter nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf des vereinbarten Betreuungszeitraumes mit der Hundebetreuung in Verbindung setzen. Die hierdurch der Betreuungsstelle entstehenden Kosten trägt der Tierhalter.

 

§ 9

Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Der Tierhalter versichert, dass für den Hund eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht und verpflichtet sich, diese während der Vertragsdauer aufrecht zu halten.

 

§ 10

Haftung der Betreuungsstelle

Die Betreuungsstelle haftet nur für Schäden am Hund oder am mitgebrachten Zubehör, sofern die Betreuungsstelle oder ihre Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich ihre Pflichten verletzt haben sowie auf Schadensersatzansprüche bei Verletzungen des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn die Pflichten fahrlässig verletzt wurden. Die Haftung ist in diesen Fällen auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.

 

 

§ 11

Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.             

                                  

§12

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 Gerichtsstand ist Ansbach.

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§13

 

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Sonstiges

(1) Der Tierhalter bestätigt, dass der Hund kein ausgeprägtes Sexualverhalten zeigt und eine Läufigkeit während des Betreuungszeitraumes nicht zu erwarten ist. Andernfals muss der Tierhalter sich um die anderweitige Unterbringung des Hundes kümern.

(2) Der Tierhalter bestätigt, dass der Hund sozialverträglich ist und kein aggressives Verhalten gegen Menschen oder Hunde zeigt.

(3) Der Tierhalter versichert, dass der Hund regelmäßig entwurmt wird. Er versichert weiter, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist.

(4) Der Hund benötigt Medikamente, welche wie folgt zu verabreichen sind:

 

_______________________________________________________________

(5) Die Betreuungsstelle ist nicht verpflichtet, den Hund während der Vertragsdauer bzw. vor Abholung durch den Tierhalter zu reinigen.

(6) Der Tierhalter hat Kenntnis davon, dass der Hund bei einer Betreuung bei der Betreuungsstelle in Gruppenhaltung untergebracht ist, welcher mit einem höheren Verletzungsrisiko verbunden ist als eine Einzelhaltung. Der Tierhalter ist sich dieses Risikos bewusst.

(7) Der Tierhalter ist verpflichtet, Veränderungen bzgl. seiner Daten oder der Daten des Hundes unverzüglich mitzuteilen.

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